| Buchen in niederländischer VIHB-Liste eingetragen (27.10.2004)
Zum 1. August 2004 ist in den Niederlanden die “Regelung für Einsammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfallstoffen (RIA)” in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt müssen alle Unternehmen, die Abfalltransporte in den Niederlanden weiter durchführen wollen, in der „VIHB-Liste” eingetragen sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Transport über Straße, Schiene oder Wasserweg erfolgt.
Auch ausländische Unternehmen, die in den Niederlanden arbeiten, müssen diese Hürde nehmen. Die Liste wird bei der „Stichting Nationale en Internationale Wegvervoer Organisatie“ (NIWO) geführt.
Drei Kriterien müssen erfüllt sein, um in der Liste registriert zu werden: Zuverlässigkeit, Kreditwürdigkeit und Fachkunde. Für die Erfüllung dieser Kriterien sind entsprechende Nachweise einzureichen, beispielsweise Schulungsnachweise /Sachkundekurse mit abfallrechtlichem Inhalt für die Fachkundekenntnisse.
Buchen gehört seit Mitte September 2004 zu den ersten deutschen Dienstleistern, die in der VIHB-Liste registriert sind. Damit ist gewährleistet, dass wir auch mit diesem Service unsere langjährige Arbeit in den Niederlanden fortsetzen können.
Weitere Infos: Ralf Feuser
Tel. (+49) 221 7177-300
E-Mail: ralf.feuser@buchen.net
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