| Entsorgung: Unser Service Abfallmanagement (06.07.2004)
Seit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW/AbfG) in Verbindung mit der Verordnung über Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen (AbfKoBiV) sind Firmen, bei denen jährlich mehr als 2.000 Kilo besonders überwachungsbedürftige Abfälle oder 2.000 Tonnen überwachungsbedürftige Abfälle je Abfallschlüssel anfallen, verpflichtet Abfallwirtschaftskonzepte mit fünfjähriger Laufzeit zu erstellen. Seit April 1998 haben konzeptpflichtige Abfallerzeuger für das vorhergehende Jahr außerdem eine Abfallbilanz über Art, Menge und Verbleib der Abfälle zu erstellen. Beides, Konzept wie auch Bilanz, sind der jeweiligen Behörde auf Verlangen vorzulegen.
Hier setzt unser Service an. Buchen übernimmt im Rahmen der externen Gestellung von Abfallbeauftragten und der Durchführung von externen Beratungsleistungen die erforderliche Erstellung des Abfallwirtschaftskonzepts und der Abfallbilanz für verschiedenste Entsorgungskunden. Auch Teilleistungen werden bei Bedarf erbracht.
Den verantwortlichen Buchen-Mitarbeitern kommt es besonders darauf an, eine ganzheitliche Erfassung aller Abfallströme zu gewährleisten. Dem Kunden wird hierdurch ein in sich schlüssiges Instrument zur Beobachtung der Abfallmengen und Entsorgungswege geboten. Ein Abfallwirtschaftskonzept und die dazugehörigen Abfallbilanzen können bzw. sollten - in einer vernünftigen Art und Weise erstellt - dem Abfallerzeuger zu mehr dienen als lediglich der Erfüllung seiner gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten.
Vor der Erstellung des Abfallwirtschaftskonzeptes wird in der Regel die derzeitige Abfallsituation im Betrieb ausführlich erfasst. Dies erfolgt durch eine Begehung und Gespräche mit den jeweiligen Mitarbeitern vor Ort. Dann wird der Umfang des Konzeptes festgelegt. Die gesammelten Daten werden ausgewertet und übersichtlich aufbereitet. Buchen verwendet für die Erstellung von Konzepten und Bilanzen die gleichen Formularsätze, wie sie die Nachweisverordnung für die Vorabkontrolle von Abfällen (Entsorgungsnachweis, vereinfachter Entsorgungsnachweis etc.) vorsieht. Dies erleichtert dem abfallerzeugenden Betrieb und der kontrollierenden Behörde die Handhabung und vereinfacht eine spätere Anpassung.
Zur Bilanzerstellung werden Abfälle, deren Daten nicht von Buchen im Rahmen von Entsorgungsleistungen erfasst werden, zu Beginn des darauffolgenden Jahres über entsprechende Fragebögen beim Abfallerzeuger abgefragt.
Mit jeder Bilanzerstellung zum 31. März des Folgejahres wird das Abfallwirtschaftskonzept gegebenenfalls angepasst. Dies ist immer dann der Fall, wenn sich wesentliche Aspekte des Abfallstromes geändert haben. Buchen ist sich der Sensibilität der Abfalldaten immer bewusst und sichert ihren Kunden per Vertrag strengste Geheimhaltung zu.
Weitere Infos: Artur Radke
Tel. (+49) 221 7177-322
E-Mail: artur.radke@buchen.net
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